Kosten / Kostenerstattung
Bei Interesse machen ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Meine Qualifikation entspricht den Leitlinien der gesetzlichen Krankenkassen für die Ernährungsberatung . Daher werden meine Präventionsangebote und auch individuelle Beratungs- und -therapieangebote nach § 20 und § 43 SGB V in einem nachzufragenden Umfang von den Krankenkassen unterstützt.
Für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung erforderlich. Bitte fragen Sie Ihren Arzt.
Download: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt auszufüllen
Download: Antragsformular Krankenkasse