Kosten / Kostenerstattung

Bei Interesse machen ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Meine Qualifikation entspricht den Leitlinien der  gesetzlichen Krankenkassen für die Ernährungsberatung . Daher werden meine Präventionsangebote und auch individuelle Beratungs- und -therapieangebote nach § 20 und § 43 SGB V in einem nachzufragenden Umfang  von den Krankenkassen unterstützt.

Für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für eine Ernährungsberatung erforderlich. Bitte fragen Sie Ihren Arzt.

Download: ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt auszufüllen

Download: Antragsformular Krankenkasse

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